Diagnostik, Beratung, Therapie für Erwachsene...

Kinder und Jugendliche

Erstkontakt

Wir diagnostizieren und behandeln Kinder und Erwachsene mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.

Jeder Kontakt beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch, in dem Sie die Gelegenheit haben, uns und die Praxis kennenzulernen. Gemeinsam besprechen wir Ihr Anliegen, Ihre Fragen und Ihre Wünsche.

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Diagnostik

Nachdem ein ausführliches Anamnesegespräch und eine sorgfältige Diagnostik durchgeführt worden sind, werden die Ziele und Inhalte der Therapie gemeinsam mit Ihnen vereinbart.

Die Therapieeinheiten sind immer individuell auf den Patienten zugeschnitten. In der Regel finden Behandlungen ein bis zwei Mal pro Woche für 45-60 Minuten statt.

Unser weiteres Angebot umfasst Gruppentherapien und ärztlich verordnete Hausbesuche in häuslicher Umgebung oder im Pflegeheim.

 

Beratung

Neben Diagnostik und Therapie ist uns die Beratung und Einbeziehung der Eltern, Angehörigen und weiteren Instanzen wie Ärzte, ErzieherInnen, Lehrer, Pflegepersonal und Therapeuten aus Physiotherapie und Ergotherapie wichtig.

Eine ganzheitliche Betrachtungsweise kann Ihre Therapie unterstützen.

 

 

 

 

 

Therapie bei Kindern

Therapie bei Erwachsenen

Es gibt insgesamt ein breites Spektrum an Störungsbildern, die in logopädische Behandlungsbereiche gehören.
Auf unserer Homepage haben wir nicht alle Therapiebereiche ausführlich beschrieben.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen beratend zur Seite.

Weitere Informationen über die Störungsbilder finden Sie außerdem unter www.dbl-ev.de


Die Behandlung erfolgt in der Regel nach einer ärztlichen Verordnung (Heilmittelverordnung) Ihres behandelnden Arztes. Beispielsweise vom Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Phoniater, Kieferorthopäden oder Zahnarzt.

Die anfallenden Kosten für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren werden von der gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang übernommen. Bei Erwachsenen ist eine Selbstbeteiligung von 10% der Gesamtkosten erforderlich. Bitte besprechen Sie Details ggf. mit Ihrer Krankenkasse.